1. Forum
    1. Unerledigte Themen
  2. Webseite
  3. Karte
    1. Neue Karte des Märkischen Bundes
    2. Alte Karte des Märkischen Bundes
  4. Kampagnenspiel
    1. Regelwerk
    2. Tabellenwerk (Online)
      1. Grundbegriffe
  5. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Märkischer Bund
  • Alles
  • Märkischer Bund
  • Artikel
  • Forum
  • Seiten
  • Lexikon
  • Erweiterte Suche
  1. Forum des Märkischen Bundes
  2. Buch des Wissens
  3. Märkischer Bund

Schollennehmer

  • Taynara
  • 15. März 2024 um 15:59
  • 426 mal gelesen
Save the Date!
Märkischer Rat 30.01.2026 - 01.02.2026 und der Märkische Ball 20.11.2026 - 22.11.2026
Reminder: Anmeldung zum 8. Märkischen Winterrat online!
Weitere Infos hier!
  • Eigentümer der überantworteten Scholle und Besitzer der Stimme im Märkischen Rat

    Der Schollennehmer ist das Oberhaupt der Scholle und besitzt damit einhergehend die Stimme für den Märkischen Rat.

    Der Schollennehmer kann nicht übertragen werden.

    Schollennehmer und Schollenvorsitz sind an diese Person gebunden. Stimme und Vorsitz können durch einen ernannten Schollenvertreter auf andere Personen Übertragen werden.

    Die Scholle bleibt jedoch immer im Besitz des Schollennehmers.

    Bei Tot oder Verschwinden des Schollennehmers muss die Scholle von einem anderen Gruppenmitglied für die Schollennehmerschaft vor dem Märkischen Rat neu beantragt werden.

    • Ministeriale Verwaltung
    • Inneres
    • Scholle
    • Schollenbeantragung
    • Schollenwesen
    • Schollenvertreter
    • Zitieren
  • Vorheriger Eintrag Schollenanwärter
  • Nächster Eintrag Schollenvertreter
  • PDF

Mitrasperanisches Datum

Kategorien

  1. Allgemeines 55
  2. Märkischer Bund 16
  3. OT-Wissen 0
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Lexikon, entwickelt von www.viecode.com
Community-Software: WoltLab Suite™
Forum des Märkischen Bundes in der WSC-Connect App bei Google Play
Forum des Märkischen Bundes in der WSC-Connect App im App Store
Download