Eine Scholle ist ein Stück Land, welches vom Märkischen Rat an Schollenanwärter verantwortet wird. Mit dem Übertragen des Landes bekommt der Schollenanwärter eine Stimme im Märkischen Rat und wird als gleichberechtigtes Mitglied im Märkischen Bund willkommen gehießen.
Mit der Übertragung der Scholle gehen für den Schollenanwärter Pflichten einher.
- regelmäßig Teilnahme an den Märkischen Räten
- Teilnahme an möglichst vielen Feldzügen und Konventen
- Bestellen und Verwalten des übertragenen Landes
- den Zehnt zahlen
Jede Scholle wird im Märkischen Rat mit einer Stimme vertreten, welche der Schollennehmer vertritt. Die Stimme kann vom Schollennehmer an einen Schollenvertreter übertragen werden, indem man dem Ministerium für Inneres den Schollenvertreter schriftlich meldet. Die Dauer der Übertragenen Stimme hat nur eine Begrenzung wenn der Schollennehmer dies vorsieht.